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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gobber GmbH (gobber softwaredesign)

(gobber gmbh · söllerweg 34 · D-87487 wiggensbach · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

1 Geltung
1.1 Die Gobber GmbH, nachfolgend , erbringt Lieferungen oder Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die Geltung einer AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
1.2 Mit Erteilung eines Auftrages an erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Für Folgegeschäfte gelten diese AGB auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss einbezogen werden.
1.3 Sind Auftraggeber und Leistungsempfänger verschieden, so gelten alle Bestimmungen dieser AGB auch für den Leistungsempfänger, auch wenn nur der Auftraggeber genannt wird. Der Auftraggeber hat dieses durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Leistungsempfänger entsprechend zu gewährleisten.
1.4 Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.5 Widersprechen Regelungen in mit geschlossenen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
2 Leistungspflichten
2.1 Der Umfang der Lieferungen und Leistungen von ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag oder Angebot.
2.2 kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Auftraggeber bewirkt werden.
2.3 Soweit kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
2.4 ist berechtigt, vertragliche (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Diese werden dann im Sinne eines Erfüllungsgehilfen tätig. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über .
2.5 Die Leistungsphasen werden von in Absprache mit dem Auftraggeber definiert. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2.6 Zudem können sich zeitliche Verzögerungen bezüglich aller nachfolgenden Termine inklusive Fertigstellungstermin ergeben. Die Zeitspannen dieser Folgeverzögerungen können länger sein als die ursächliche Verzugszeitspanne.
2.7 Erkennt , dass die fachliche Feinspezifikation des Auftraggebers fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Anpassung und erneuter Bereitstellung seiner fachlichen Feinspezifikation innerhalb einer angemessenen Frist sorgen.
2.8 Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt auf Wunsch des Auftraggebers ein kostenpflichtiges Angebot. Bis zur Klärung der Zusatzleistungen kann die Arbeit am Projekt unterbrechen. Bei Ablehnung des Angebots für Zusatzleistungen durch den Auftraggeber bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Zeitplan verändert sich entsprechend der Prüf- und Angebotszeit.
2.9 Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Berechnung auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands.
2.10 Das von konkret erarbeitete Ergebnis basiert auf persönlichen, geistigen Leistungen. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit der dieser Leistungen zugrunde liegenden Idee kann nicht gegeben werden.
2.11 Der Auftraggeber erwirbt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz. Darüberhinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Form. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet, erhält der Auftraggeber das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Eine Übergabe des Quellcodes erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer von entwickelten oder gelieferten Leistung umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf das Produkt weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Auftraggeber darf Rechte nur nach schriftlicher Zustimmung von an Dritte weitergeben.
2.12 Wird zu der Software ein separater Lizenzvertrag geschlossen, hebt dieser widersprechende Bestimmungen in den AGB auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Geltung.
3 Abnahme
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit der Leistung auf die wesentlichen Funktionen bzw. Anforderungen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt sechs Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Jede Leistungsphase nimmt der Auftraggeber gesondert ab. Das gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden Meilensteinen oder vergleichbaren Projektabschnitten. ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich zu melden. Nicht schriftlich aufgenommene Mängel können später nicht mehr geltend gemacht werden. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
3.3 Die Leistung gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt.
3.4 Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.
3.5 ist zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt.
4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt der , soweit möglich, alle Informationen und Mittel zur Verfügung, die im Rahmen dessen Auftrags für die erfolgreiche Erbringung von Leistungen erforderlich sind und deren Bereitstellung durch die entweder nicht möglich oder nicht zuzumuten ist. (z.B.: spezielle, auf den Einsatz bei dem Auftraggeber abgestimmte Hard und/oder Software-Systeme, sowie Test-Daten, die sich hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für realistische Test-Szenarien nutzen lassen.)
4.2 Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkung des Auftraggebers zu erbringen ist. Falls es an einer einvernehmlichen Einigung fehlt, wird gegenüber dem Auftraggeber den Umfang und den Zeitpunkt bestimmen.
4.3 Stellt der Auftraggeber zur Erfüllung eines Auftrages Mittel zur Verfügung, so ist deren Pflege bzw. Wartung Sache des Auftraggebers. Ebenso sichert er der zu, dass diese frei von Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter sind oder stellt diese Rechte zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich von allen Ansprüchen frei.
4.4 Bei einer Fehlerfeststellung durch den Auftraggeber, legt dieser der ein detailliertes Fehlerprotokoll vor und unterstützt aktiv bei der Fehlerbeseitigung.
4.5 hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist dazu berechtigt, eine Nennung in Presserklärungen, offizielle Projektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Alle Kopien müssen den Original Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
4.6 Die vom Auftraggeber geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. ist berechtigt, die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu und behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
5 Vertragsangebot, Vertragsschluss
5.1 Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag, im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung.
6.2 Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, können Zwischenrechnungen erstellt und jede angefangene Arbeitsstunde vollständig abgerechnet werden.
6.3 kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
6.4 Sämtliche Preise in den Angeboten von verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Ist keine Frist angegeben, wird die Frist mit 10 Tagen vereinbart.
6.6 Bei Zahlungsverzug ist berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bleibt davon unberührt. kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als sechs Monate in Verzug ist.
6.7 Der Auftraggeber hat der unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von im Auftrag erstellte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von .
8 Datensicherheit, Datenschutz
8.1 Der Auftraggeber hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch eine Sicherung der mit der Leistungserfüllung in Zusammenhang stehenden Software und Daten durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
8.2 Der Auftraggeber wird hiermit gem. §33 des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinen-lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
8.3 Überlässt der Auftraggeber der zur Auftragserfüllung Datenträger, Unterlagen oder sonstige Dokumente, ist diese berechtigt, eine Archiv- bzw. Sicherungskopie zu behalten. wird Kopien ausschließlich zum Zwecke der Gewährleistung, ggf. Wartung oder Beweissicherung verwenden und wird sicherstellen, dass diese Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. Diese Kopien werden von vernichtet, sobald eine rechtliche Sinnhaftigkeit für eine weitere Aufbewahrung, wie z.B. Gewährleistung oder Haftung, nicht mehr besteht. Der Auftraggeber hat das Recht, von der jederzeit darüber einmalig Auskunft zu erlangen.
9 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
9.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
10 Eigenwerbung
10.1 ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und dessen Logo, eine Projektbeschreibung sowie Logo, Bildmaterial etc. von der Leistung im Rahmen der Firmenwerbung in jeglicher Form als Referenz zu nutzen, außer deren Geheimhaltung wäre allgemein als offensichtlich erkennbar zu werten.
11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung
11.1 Gegen Ansprüche von kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11.2 Soweit ein Auftraggeber mit seinen Leistungsverpflichtungen in Verzug ist, kann bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11.3 Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistung von oder seiner Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG hat nicht zu vertreten und berechtigt ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
11.4 Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von zu vertreten sind, wird unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um diese baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
12 Haftung
12.1 Für Schäden haftet nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für Datenverluste, entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu, ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst
12.2 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistigen Täuschung gegenüber der begründet werden.
13 Gewährleistung
13.1 übernimmt die Gewährleistung für das funktionsfehlerfreie, mangelfreie Laufen der selbst entwickelten Software, entsprechend der schriftlich vereinbarten Anforderungen.
13.2 Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
13.3 In Gewährleistungsfällen hat wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dies zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der AGB des Geschäftsinhabers die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
13.4 Gewährleistungsansprüche sind in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. kann seine Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
13.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
13.6 Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Software durchgeführt hat oder von Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist. Sind gemeldete Mängel nicht zuzurechnen, wird der Auftraggeber den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
14 Schlussbestimmungen, Sonstiges
14.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslands Auftraggeber das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
14.3 Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

 

Stand: Oktober 2016